FAQ
Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse sind 28 Tage nach Ausstellung gültig. Bei Rezepten einer privaten Krankenkasse bitten wir Sie, sich bei dieser über die Gültigkeit zu informieren, da es hier von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist.
Wann muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?
Grundsätzlich ist jeder volljährige Versicherte zuzahlungspflichtig. Die gesetzliche Zuzahlung entspricht 10% der Abrechnungssumme, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Hilfsmittel.
Darüber hinaus kann es sein, dass der Versicherte einen Privatanteil für die Versorgung leisten muss.
Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht kann bei den Krankenkassen beantragt werden, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen mehr als 2% des zu versteuernden Einkommens innerhalb eines Kalenderjahres beträgt.
Ist eine freie Wahl des Sanitätshauses als gesetzlich Versicherter möglich?
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Sanitätshäuser Vertragspartner ihrer Krankenkasse sein, damit Sie mit einem Hilfsmittel versorgt werden können. Ist das von Ihnen gewählte Sanitätshaus kein Vertragspartner, gibt es die Möglichkeit sich doch von diesem versorgen zulassen, wenn Sie bei der Krankenkasse besondere Gründe vortragen. Wenn ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ besteht, d.h. ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht, ist dies möglich. Hierbei können dann aber Kosten in Form des Mehraufwandes entstehen, wenn ihr gewähltes Sanitätshaus die Versorgung teurer.
Wie ist eigentlich der Versorgungsablauf, wenn ich ein Hilfsmittelrezept bekommen habe?
Dazu gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
Wenn zwischen uns und Ihrer Krankenkasse ein Festbetrag vertraglich vereinbart ist oder der Preis des Hilfsmittels unter der Genehmigungsfreigrenze Ihrer Krankenkasse liegt, kann die Versorgung sofort erfolgen.
In anderen Fällen muss eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dazu erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden diesen, mit Ihrer Verordnung, entweder auf elektronischem Weg oder per Fax an Ihre Krankenkasse. Bis eine Genehmigung erteilt wird können manchmal Wochen vergehen. Darüber hinaus sind Hilfsmittel aller Art auch rezeptfrei gegen Bezahlung erhältlich.
Was ist bei einer Ablehnung zu beachten was kann bei einer Ablehnung getan werden?
Sie als Versicherter des Kostenträgers, können bei diesem Widerspruch einlegen. Erfolgen kann dieser persönlich, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Kostenträger. Zum einlegen des Widerspruchs haben Sie ab Zustellung des Bescheids 4 Wochen Zeit dieses beim Kostenträger zu tun. Das Verfahren ist Kostenlos. Bei einem Widerspruchsverfahren wird dem Kostenträger die Möglichkeit gegeben seinen Beschluss zu überprüfen. Hier ist es wichtig, dass der Widerspruch schriftlich mit Gründen weshalb Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind einreichen. Auch Ihre Gründe könnten bei der Überprüfung wichtig werden und den Ausschlag zu einer eventuellen Genehmigung geben.
Ich habe medizinische Kompressionsstrümpfe verordnet bekommen.
Brauche ich einen Termin zur Maßnahme, oder kann ich jederzeit kommen?
Grundsätzlich brauchen Sie keinen Termin, Sie sollten aber versuchen, möglichst früh am Vormittag vorbei zu kommen, 9 – 11 Uhr. Die Beine schwellen im Tagesverlauf nämlich etwas an und die Passform ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden.
Bringen Sie etwas Zeit mit, um in Ruhe aus unserem Sortiment an attraktiven Farben und Qualitäten auszuwählen.
Falls Sie doch lieber einen Termin machen wollen, rufen Sie uns unter: 05032 964780 an.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mit meiner Kompressionsversorgung nicht zurechtkomme oder sie mir nicht passt?
Es gibt verschiedene Tipps und Tricks, die das tägliche Tragen der Kompressionsversorgung erleichtern. Bei Erhalt Ihrer Kompressionsstrümpfe werden Sie hierzu umfangreiche beraten. Wir stehen Ihnen jedoch als Ansprechpartner und Begleiter Ihrer Kompressionstherapie auch nach der Abholung jederzeit telefonisch oder vor Ort zur Verfügung.
Bekomme ich bei Ihnen orthopädische Einlagen?
Selbstverständlich! Kommen Sie dazu einfach in unsere Werkstatt in der Schwarzen Gasse. Wir beraten Sie anhand der Verordnung vom Arzt, was dieser möchte und was machbar ist. Mit Hilfe eines 3D-Scanners werden ihre Füße vermessen und danach ihre individuellen Einlagen von uns gefertigt.
Wir fertigen für Sie Stützende Einlagen, Weichbettungseinlagen oder Einlagen für bestimmte Sportliche Aktivitäten (Golf, Laufen, Tennis, Basketball), sowie individuell Gefräste Einlagen.
Welche Hilfsmittel und Produkte bietet Ihr Sanitätshaus an?
In unserer Werkstatt in der Schwarzen Gasse, beraten und Versorgen wie Sie mit, Einlagen, Prothesen, individuellen Orthesen, diabetisch adaptierten Fußbettungen, konfektionierte Diabetikerschuhe, Walkern, Knieorthesen, Rollatoren, Rollstühlen, Elektromobilen, Elektrorollstühlen, Pflegebett, Patientenliftern, Badehilfen, Toilettenhilfen etc.
In unserem Hauptgeschäft in der Wallstraße, berate und versorgen wir Sie mit, aktiv Bandagen, konfektionierten Orthesen, Kompressionstrümpfe, Brustprothetik, Anziehhilfen, Alltagshilfen, Mehrfachbettauflagen. Weiterhin bekommen Sie auch Rollatoren, Bad- und Toilettenhilfen.